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Erich Kramer
Geboren 1967 in Leer / Ostfriesland
Verheiratet, 2 Kinder
Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2001
Fachanwalt für Familienrecht seit 2004 |
Familienrecht
Rechtsanwalt Kramer betreut Sie als Fachanwalt für Familienrecht in allen Fragen des Familienrechts.
Ehe- und Scheidungsrecht
– Welche Rechte und Pflichten bestehen während einer Ehe?
– Wie wird das Sorge- und Umgangsrecht nach einer Scheidung wegen der Kinder geregelt?
– Wer hat Anspruch auf wieviel Unterhalt?
– Wie werden Hausrat, Wohnung / Haus und gemeinsames Vermögen aufgeteilt?
Lebensgemeinschaften / -partnerschaften
– Welche Rechte und Pflichten bestehen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften?
– Ansprüche und Folgen bei Trennung
– Begründung der Lebenspartnerschaft, Vertragsgestaltung
– Wie sieht die rechtliche Basis einer Lebenspartnerschaft aus?
– Wie kann eine Lebenspartnerschaft beendet werden?
Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Kramer bildet das Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
Sozial- und Sozialversicherungsrecht
– Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und I
– Arbeitslosenversicherung
–
Kranken-und Pflegeversicherung
–
Renten- und Unfallversicherung
– Wer erhält Grundsicherung?
– In welchen Lebenssituationen haben insbesondere Kinder Anspruch auf Unterstützung durch
die zuständigen Ämter?
Erbrecht
Zusätzlich hat sich Rechtsanwalt Kramer auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert.
– Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
– Ermittlung und Feststellung der gesetzlichen Erbfolgen
– Beratung und nötigenfalls auch gerichtliche Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins